RECHTLICHE BEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Regeln für Anfragen, Reservierungen und Touren von Maratopia Tours.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für direkte Anfragen, Reservierungen und Touren von Maratopia Sociedad de Responsabilidad Limitada, handelnd unter der Marke Maratopia Tours.
Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
2. Anfrage und Reservierung
Eine über die Website, per E-Mail oder WhatsApp übermittelte Anfrage ist zunächst unverbindlich. Eine Reservierung kommt erst zustande, wenn Maratopia die Verfügbarkeit ausdrücklich bestätigt und der Gast die angebotene Reservierung annimmt.
Automatische Eingangsbestätigungen stellen noch keine Reservierungsbestätigung dar.
3. Leistungsumfang
Maßgeblich sind die bei der Reservierung bestätigte Tourbeschreibung, Teilnehmerzahl, Sprache, Treffpunkt, Startzeit und der bestätigte Preis.
Geringfügige, sachlich notwendige Ablaufänderungen bleiben möglich, wenn der Gesamtcharakter der Tour erhalten bleibt.
4. Preise und Zahlung
Es ist keine Anzahlung erforderlich. Die Zahlung erfolgt bar vor Ort vor Beginn der Tour, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Für Buchungen über externe Plattformen können deren Zahlungs- und Vertragsbedingungen ergänzend gelten.
5. Kreuzfahrtschiffe
Läuft das Kreuzfahrtschiff Puerto Limón nicht an, entstehen für die direkt bei Maratopia reservierte Tour keine Kosten.
Startzeit und Ablauf werden an die tatsächliche Ausschiffung und Liegezeit angepasst. Eine uneingeschränkte Rückkehrgarantie für Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Maratopia wird nicht übernommen; die Tour wird jedoch sorgfältig auf die bestätigte Liegezeit abgestimmt.
6. Änderungen und Absagen durch Gäste
Änderungen oder Absagen sollen so früh wie möglich mitgeteilt werden. Bei kurzfristigem Nichterscheinen kann Maratopia nachweislich entstandene und nicht mehr vermeidbare Fremdkosten verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
7. Wetter, Natur und höhere Gewalt
Tropisches Wetter und Regen gehören zu den natürlichen Bedingungen in Costa Rica und führen nicht automatisch zur Absage.
Bei Sicherheitsrisiken, Naturereignissen, behördlichen Maßnahmen, Straßensperrungen oder anderen Fällen höherer Gewalt darf Maratopia Ablauf, Startzeit oder Route anpassen oder die Tour absagen.
8. Tierbeobachtungen
Tiere leben frei in ihrer natürlichen Umgebung. Sichtungen bestimmter Arten, Anzahl, Nähe oder Dauer können nicht garantiert werden.
9. Teilnahme und Sicherheit
Teilnehmende müssen Anweisungen von Guides und Partnern beachten und relevante gesundheitliche oder mobilitätsbezogene Einschränkungen vorab mitteilen.
Maratopia darf eine Teilnahme aus sachlichen Sicherheitsgründen ablehnen oder beenden.
10. Externe Leistungspartner
Einzelne Leistungen können durch sorgfältig ausgewählte Transport-, Boots-, Zipline-, Hängebrücken-, Nationalpark- oder sonstige lokale Partner erbracht werden. Deren Sicherheits- und Betriebsregeln sind zu beachten.
11. Haftung und Versicherung
Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit wird nicht ausgeschlossen.
Maratopia Sociedad de Responsabilidad Limitada verfügt über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung beim Instituto Nacional de Seguros (INS).
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung verarbeitet.
13. Beschwerden
Beanstandungen sollen möglichst während der Tour mitgeteilt werden, damit eine zeitnahe Lösung geprüft werden kann. Spätere Beschwerden sind nachvollziehbar in Textform an info@maratopia.com zu richten.
14. Sprachfassungen
Diese Bedingungen werden auf Deutsch, Englisch und Spanisch bereitgestellt. Bei Auslegungsunterschieden ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit zwingendes Recht keine andere Beurteilung verlangt.
15. Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Republik Costa Rica unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarungen gelten nur, soweit sie gesetzlich zulässig sind.
16. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.